AGB Goldcard
Allgemeine Geschäftsbedingungen für unser Guthabenkarten- und Kundenkartensystem
- Die Annahme des Kartenantrags erfolgt durch Aushändigung der Grote Goldcard an den Kunden. Die Karte bleibt Eigentum der Goldbäckerei Grote. Die Karte ist übertragbar.
- Die Grote Goldcard ist eine Kundenkarte, die zum bargeldlosen Einkauf in den Filialen oder auch zum Sammeln von Bonuspunkten berechtigt. Der Einkauf erfolgt im Rahmen des auf der Karte vorhandenen Guthabens. Eine Bezahlung über den Guthabenbetrag hinaus ist ausgeschlossen. Reicht das Guthaben zur Zahlung des Einkaufs nicht aus, so ist der verbleibende Betrag mit gesetzlichen Zahlungsmitteln zu begleichen.
- Die Grote Goldcard kann von jeder geschäftsfähigen, natürlichen oder juristischen Person beantragt werden.
- Die Aufladung der Karte erfolgt an den Kassen der Geschäfte der Goldbäckerei Grote. Eine Rückzahlung findet nicht statt. Das Guthaben auf der Karte wird nicht verzinst. Mit dem Einsatz der Karte zum Sammeln von Bonuspunkten oder auch zum bargeldlosen Einkauf in den Geschäften akzeptiert der Karteninhaber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Die Grote Goldcard kann als Gutschein verschenkt werden. Dabei gelten ebenfalls diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Der Karteninhaber ist verpflichtet, die Grote Goldcard mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass die Grote Goldcard abhanden kommt und missbräuchlich genutzt wird.
- Bei Verlust der Grote Goldcard übernimmt die Goldbäckerei Grote keine Haftung für deren Einsatz durch Dritte. Wenn Sie sich als Benutzer registrieren, können Sie bei Verlust der Karte Ihr zum Zeitpunkt der Sperrung vorhandenes Guthaben sichern und auf eine neue Grote Goldcard übertragen lassen.
- Grote Goldcards werden 4 Jahre nach der letzten Transaktion gesperrt. Noch vorhandenes Guthaben verfällt zugunsten der Goldbäckerei Grote.
- Die Goldbäckerei Grote behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen, wenn und soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen geboten ist. Änderungen werden dem Kunden, insbesondere durch Veröffentlichung unter www.goldbaecker.de oder durch Aushänge, zur Kenntnis gebracht und sind wirksam, wenn der Kunde die Grote Goldcard nach der Änderung und Bekanntgabe weiterhin in unseren Filialen benutzt.
- Sollten einzelne Klauseln der vorstehenden Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen nicht.
Stand: 09.07.2018